Die Invalidenversicherung bezahlt ein Taggeld und deckt damit (zum grossen Teil) den Erwerbsausfall, der als Folge solcher Massnahmen entsteht: Dank des IV-Taggelds wird der Lebensunterhalt der betroffenen Person und ihrer Familienangehörigen sichergestellt. Solange ein Taggeldanspruch besteht, entsteht noch kein Anspruch auf eine Rente. Das entspricht auch dem in der IV geltenden generellen Grundsatz „Eingliederung vor Rente“. In diesem Kurs wird näher aufgezeigt, welchen Anspruch im Erwerbsausfall besteht. Wann wird ausbezahlt? Wer erhält einen Anspruch? Wie lange sind die Wartezeiten? Welche rechtlichen Grundlagen bestehen und wie wird bemessen?
inkl. IT- Grundkurs:
Dienstag 14.4.22 13.30 – 15.30 Uhr