Beitrittserklärung Fachmitglied

Mitgliedsbeiträge

Einzelmitglied: CHF 120.00
Institution: CHF 310.00

Auszug aus den Statuten von aphasie suisse

Art.2: Zweck
  • aphasie suisse setzt sich für Menschen ein, die von einer Kommunikationsstörung nach Hirnschädigung (Aphasie) betroffen sind.
  • Sie sucht diesen Zweck namentlich zu erreichen sowohl bei den Betroffenen und deren Angehörigen als auch bei Fachpersonen durch:
    • den Wissensgewinn und die Vernetzung von Fachpersonen, die sich im Berufsalltag auf wissenschaftlicher Ebene mit Aphasie beschäftigen,
    • die Weitergabe des Wissens an Fachpersonen die in Diagnostik, Therapie und Beratung von aphasischen Menschen und ihren Angehörigen tätig sind,
    • die Pflege der Kontakte und des Meinungsaustausches zwischen Fachpersonen, Betroffenen, Angehorigen und der Öffentlichkeit,
    • die Organisation von bedürfnisgerechten Angeboten und die Entwicklung von innovativen Produkten für Betroffene und Angehörige sowie Fachpersonen.
Art.3: Mitgliedschaft
  • Die aphasie suisse besteht aus Fachmitgliedern und Fördermitgliedern.
  • Bei den Fachmitgliedern handelt es sich um Fachleute (Einzelmitglieder) oder Institutionen (Kollektivmitglieder), welche auf dem Gebiet der Diagnostik, Behandlung und/oder Forschung der Aphasiologie tätig sind. Die Institutionen bestimmen ihre(n) Vertreterin bzw. seine(n) Stellvertreterin namentlich.
  • Fördermitglieder sind Einzelpersonen, Behörden, juristische Personen und Institutionen mit oderohne spezielle Fachkenntnisse, die an den Zielen der aphasie suisse interessiert sind. Sie können sich durch Einzahlung eines Fördermitglied-Beitrages dem Verein anschliessen und so die Ziele der aphasie suisse unterstützen.
  • Fachmitglieder und Fördermitglieder verfügen an der Mitgliederversammlung über je eine Stimme.
Art.3: Aufnahme, Austritt, Ausschluss
  • Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand der aphasie suisse während des Jahres. Mitglieder, die der Vorstand während eines Geschäftsjahres aufgenommen hat, müssen bei der Einladung zur Mitgliederversammlung namentlich erwähnt werden. Bewerber um Fachmitgliedschaft müssen zwei aktive Einzelmitglieder des Vereins als
    Referenz angeben.
  • Der Austritt ist jederzeit auf Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer dreimonatigen Frist zulässig. Der Austretende hat für das laufende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) den Jahresbeitrag noch zu entrichten.
  • Aus wichtigen Gründen kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen. Diesem steht das Recht zu, an die Mitgliederversammlung zu rekurrieren.
  • Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Ansprüche an die Gesellschaft.

Formular für den Beitritt als aphasie suisse Fachmitglied

Referenzen: gilt (siehe Art.4, Abs.1) nur für Fachmitglieder Einzelmitglied